Seide

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von the Silk House© GbR, Heidelberg

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§1 Allgemeines

  1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma the Silk House© mit Auftraggeben. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes gültigen Fassung. Im Onlinegeschäft kommt ein Vertragsschluß mit der Bestellung von Produkten zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Sämtliche, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen von the Silk House© erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren, gelten diese Bedingungen als angenommen.
  3. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Verkaufspersonal bzw. Handelsvertreter von the Silk House© sind nicht berechtigt, Einkaufsbedingungen des Auftraggebers als verbindlich anzuerkennen. Sie sind auch nicht berechtigt, von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Dies gilt insbesondere auch für solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine Rechtswirksamkeit entfalten können. Für Nichtkaufleute gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie nicht gegen das AGBG verstoßen.

§2 Angebot, Preise und Vertragsschluss

  1. Angebote und Preislisten von the Silk House© oder einem beauftragten Vertreter sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf von noch nicht verbindlich bestellter Ware ist stets vorbehalten. Insbesondere im Internet verstehen sich alle unsere Angebote als freibleibend, insbesondere in Bezug auf evtl. nicht vorhandene Lagerbestände.
  2. Es gilt die jeweils am Tage der Auftragserteilung gültige Preisliste. Mündliche Preisabsprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch the Silk House© schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Für Mustersendungen und Veranschaulichungsmaterial (z.B. Farbpaletten) erheben wir eine Gebühr, die der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Ein Anspruch auf Erstattung dieser Gebühr beim Zustandekommen eines Kaufvertrags besteht nicht.
  4. Bei Sonderanfertigungen ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von mindestens 50% des gesamten Warenwerts zu leisten. Erst nach Eingang dieser Zahlung wird der Auftrag bearbeitet. Sonderanfertigungen sind von Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
  5. Unter Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen ist the Silk House berechtigt, von Verträgen und Aufträgen zurückzutreten, sofern der Auftraggeber oder Geschäftspartner falsche Angaben, insbesondere zu seiner Identität gemacht hat.
  6. Sämtliche Bestellungen müssen, um rechtswirksam zu werden, von the Silk House© schriftlich bzw. fernschriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung kann durch die Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden. Bei Auftragsarbeit behält sich the Silk House eine Abweichtolleranz von 1-2% der bestellten Maße vor.

§3 Lieferfristen, Lieferzeit

  1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass the Silk House© diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Bei Festlegung von Lieferungen innerhalb bestimmter Fristen gelten alle Lieferungen als rechtzeitig erfolgt, wenn sie am letzten Tag der Frist unser Lager bzw. das Lager der Vorlieferanten von the Silk House© verlassen haben.
  2. Fixtermine i. S. des 376 HGB werden von the Silk House nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von the Silk House bestätigt wurden. Der Hinweis "fix" oder spätestens bis zum erfüllt die Voraussetzung eines solchen Fixgeschäftes nicht.
  3. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften in Verzug ist. Gleiches gilt bei Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen und insbesondere bei unseren Vorlieferanten eingetreten sind.
  4. Erfolgt die Abnahme der Ware des Auftraggebers nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, so steht the Silk House© nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen das Recht zu, eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  5. Ist der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Auftraggeber in Verzug mit der Annahme der Leistung. Er hat dem Anbieter dann die durch den vergeblichen Anlieferungsversuch entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.

§4 Unterbrechung der Lieferung

  1. Wird die Einhaltung von Lieferterminen durch Gründe verzögert oder unmöglich gemacht, die the Silk House© nicht zu vertreten hat, (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung der Vorlieferanten durch höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörung), so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch um die Dauer von 8 Wochen zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist. the Silk House© ist in solchen Fallen ebenso berechtigt, für den nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn the Silk House© dem Auftraggeber nicht unverzüglich Kenntnis von der entsprechenden Behinderung gibt, sobald zu Übersehen ist, dass die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können.
  3. Hat die Behinderung länger als 8 Wochen gedauert, so ist der Auftraggeber berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dies ist the Silk House© jedoch schriftlich anzuzeigen.
  4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§5 Nachlieferungsfrist

  1. Bei Vertragsabschluß wird automatisch eine Nachlieferungsfrist von 18 Tagen vereinbart. Sie gilt als erfüllt, wenn die Ware am letzten Tag von unserem Lager bzw. vom Lager des Vorlieferanten auf den direkten Weg zum Auftraggeber gebracht wird.
  2. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Besteht der Auftraggeber auf Erfüllung, so muss er dies the Silk House© nach Ablauf der regulären Lieferfrist und vor Ablauf der Nachlieferungsfrist von 18 Tagen schriftlich anzeigen.

§6 Versand, Gefahrenübergang und Teillieferung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, unserer Wahl überlassen. Versandkosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.
  2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung, werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern es der Besteller wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Insbesondere bei speziellen Anfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung zum ursprünglichen Auftrag bis zu 10% der Auftragsmenge zulässig.

§7 Zahlung

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine vorzeitige Lieferung berechtigt den Auftraggeber nur dann zur Hinausschiebung des Rechnungsverfalls, wenn um mehr als 18 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin geliefert und berechnet wurde.
  2. Es gilt die bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ist eine Zahlungsbedingung nicht schriftlich festgelegt worden, tritt automatisch die Zahlungsbedingung 'netto zahlbar bei Warenerhalt' in Kraft.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
  4. Zahlungen haben ausschließlich an the Silk House© zu erfolgen. Unsere Handelsvertreter oder andere vertretungsberechtigte Personen von the Silk House© sind nicht einzugsbevollmächtigt.
  5. Werden anstelle von barem Geld Schecks zur Zahlung verwendet, so werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen, auch diese nur erfüllungshalber.
  6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. An anders lautende Maßgaben des Auftraggebers ist the Silk House© nicht gebunden.

§8 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlung nach Fälligkeit kann von the Silk House© Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über dem Basiszinssatz gemäß Diskont-Überleitungsgesetz, verlangt werden, auch wenn the Silk House© selbst keinen Bankkredit in Anspruch nimmt. Die Geltungsmachung eines etwaigen höheren Zinsschadens bleibt the Silk House vorbehalten.
  2. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, so kann the Silk House© für noch ausstehende Lieferung aus laufenden Verträgen Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  3. Wird die entsprechende Zahlung vom Auftraggeber nicht gewährt, so kann the Silk House© von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar in Höhe von mindestens 30% des Auftragswertes.
  4. Handelt es sich bei der zu liefernden Ware um speziell für den Auftraggeber angefertigte Ware (z.B. mit Etiketten des Auftraggebers , eigene Designs, Massanfertigungen jeglicher Art, etc.) oder um Ware, die warenzeichenrechtlich, urheberrechtlich oder in anderer Form geschützt ist, so gibt der Auftraggeber bereits bei der Bestellung sein Einverständnis dafür, dass die Ware, wenn sie vom Auftraggeber nicht angenommen wird - aus welchen Gründen auch immer - the Silk House© zur Minderung seines Schadens ohne Einschränkung und ohne Gegenansprüche verwertet werden darf.
  5. Die Aufrechnung des Kaufpreises wegen etwaiger Gegenansprüche durch den Auftragsgeber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, wenn es sich um einen unbestrittenen, entscheidungsfreien oder rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum von the Silk House© (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung, dies allerdings nur insofern, als es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt.
  2. Die Forderung des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits bei Auftragserteilung, ob sie an einen oder mehrer Abnehmer veräußert wird, in voller Höhe an the Silk House abgetreten.
  3. Werden unsere Forderungen gemäß ยง 7 fällig oder verstößt der Auftraggeber gegen sonst ihm obliegende Verpflichtungen, so ist the Silk House© berechtigt,
    1. die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der the Silk House abgetretenen Forderung zu widerrufen,
    2. die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass der Auftraggeber gegen diesem Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten,
    3. die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und berechtigt uns, seinen Betrieb zu betreten, die gelieferte Waren herauszunehmen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Übersteigt der Wert der für the Silk House bestehenden Sicherheiten unsere Forderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
  6. Gutschriften im Scheck / Wechselverfahren beeinträchtigen den Eigentumsvorbehalt nicht.

§10 Mängelrüge und Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben daraufhin zu überprüfen, ob Mangel hinsichtlich des Materials, der Passform oder der Verarbeitung vorliegen sowie ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde. Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden.
  2. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel und Fehlbestände innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung oder Eintreffen am Bestimmungsort, versteckte Mängel innerhalb 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen und zusammen mit dieser Anzeige die Art der Vertragswidrigkeit genau zu bezeichnen und the Silk House© aufzufordern, die Sache zu untersuchen oder durch einen Gutachter auf seine Kosten untersuchen zu lassen. Gibt der Auftraggeber the Silk House keine Gelegenheit, the Silk House von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Wird weder vom Gutachter noch von uns ein Mangel festgestellt, so gelten die Mängelgewährleistungsrechte als ausgeschlossen.
  3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge nimmt the Silk House© mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle innerhalb einer den Lieferbedingungen angemessenen Frist nach Rückempfang der Ware einwandfreie Ware. the Silk House© ist jedoch auch berechtigt, den Mindestwert zu ersetzen oder nachzubessern. Kommt the Silk House© der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer es liegt der Tatbestand der arglistigen Täuschung vor. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von the Silk House© als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Zur Geltendmachung von Fehlmengen und Beschädigungen der Ware oder des Verpackungsmaterials ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Tatbestandaufnahmeprotokoll des Frachtführers oder Spediteurs erstellen zu lassen. Lässt der Auftraggeber ein derartiges Protokoll nicht erstellen, so gelten etwaige Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen der Ware als unbegründet. Das aufzunehmende Protokoll hat den Anforderungen zu genügen, die für die Ausübung eventueller Regessansprüche gegen den Frachtführer oder Spediteur oder deren Versicherungsgesellschaft erforderlich sind.

§11 Widerrufsrecht

  1. Nach §3 I 1 FernAbsG i.Vm. § 361a BGB geben wir, die Firma the Silk House, dem Käufer die Möglichkeit, den Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nach § 3 II FernAbsG nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind. Kundenspezifikation sind Sonderanfertigungen wie in § 12 unserer AGBs erläutert.
  2. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
  3. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Mündlicher Widerruf wird nicht anerkannt. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. 361 b BGB wird nicht vereinbart. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren und in Originalverpackung, sowie frei von Rechten Dritter an the Silk House zurückgeschickt werden.

§ 12 Sonderanfertigungen

Als Sonderanfertigungen gelten: Auf Kundenwunsch speziell angefertigte Produkte, Größen und Farben. Preise für diese Sonderanfertigungen werden dem von uns nach Aufwand berechnet und dem Kunden vorher zur Bestätigung mitgeteilt. Des weiteren gelten als Sonderanfertigungen individuelle Anfertigungen, welche für den Kunden angefertigt werden. Vorgenannte Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

§13 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist der Sitz von the Silk House ©.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den mit the Silk House abgeschlossenen Kaufverträgen ist der Sitz von the Silk House©. the Silk House © ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand auch am Geschäfts- und Wohnsitz des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen.

§14 Haftungsauschluss

  1. Soweit the Silk House© als Auftragnehmer nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers den oder die Vertragsgegenstände herzustellen hat, haftet der Auftraggeber dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, wie z.B. eingetragene Geschmacks- oder Gebrauchsmuster, verletzt werden. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle entstehender Schäden (z.B. Verdienstausfall, Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen und die Auftragnehmerin von möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
  2. the Silk House© ist für den Fall, dass sie den oder die Vertragsgegenstände nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers herzustellen hat, nicht verpflichtet zu prüfen, ob damit eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter verbunden ist.
  3. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von the Silk House© herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von the Silk House© allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den doppelten Rechnungspreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

§15 Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder nicht zur Anwendung gelangen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

© TheSilkHouse 2007